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IT-Recht und Medienrecht
Für Unternehmen
Wir beraten und vertreten außergerichtlich und gerichtlich Unternehmen aus allen Bereichen im IT-Recht und Medienrecht.Leistungen nach Aufträgen
Leistungen nach Rechtsgebieten
IT-Recht und Medienrecht sind Rechtsgebiete, die nicht in einem eigenen Gesetz geregelt sind, sondern Teil verschiedener Rechtsgebiete und dazu ergangener Rechtsprechung sind. Bei Unternehmen sind dabei vor allem folgende Rechtsgebiete betroffen:Honorar
Wir arbeiten mit unterschiedlichen Honoraren, die vom erteilten Auftrag abhängig sind und vor dem Auftrag gemeinsam vereinbart werden.
Die Beratung und die Gestaltung von Verträgen und rechtlichen Texten erfolgt in der Regel nach Zeitaufwand. Dies gilt auch für die Erstellung von Gutachten, wenn kein Festpreis dafür vereinbart wurde.
Für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung erheben wir zumeist gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Vereinbarung eines Honorars nur bei Erfolg ist möglich, wenn es sich um den Einzug kleinerer Forderungen handelt oder der Mandant mangels finanzieller Möglichkeiten auf die Prüfung und Geltendmachung möglicher Ansprüchen verzichten müsste.
Für Startups haben wir vergünstigte Vergütungspakete: Ausführliche Besprechung des Geschäftsmodells unter rechtlichen Gesichtspunkten wie die Vermeidung von Rechtsverletzungen, Haftungsrisiken und die Klärung von Rechtsfragen; Gestaltung rechtlicher Texte wie AGB / Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärungen, Impressum, etc. für 850 Euro zzgl. MwSt. für die ersten 6 Stunden, jede weitere Stunde 150 Euro zzgl. MwSt.